Tag 10 Countdown Reality Check bAV-Zuschuss 2021

Reality-Check bAV-Zuschuss 2021

Gefühlt spricht die ganze Branche seit einem dreiviertel Jahr vom Pflichtzuschuss. 15%. Als wäre das der Rede wert!

Wie erinnern uns kurz: Das BRSG/Betriebsrentenstärkungsgesetz von 2018, verpflichtet Arbeitgeber, die Sozialversicherungsersparnis (in den Durchführungswegen auf die der Mitarbeiter einen Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung besitzen) weiterzugeben. Und zwar aus einem einzigen Grund:

Es soll später eine bessere Versorgung für den Mitarbeiter herauskommen.

Frau Nahles und ihre Berater haben die Arbeitgeber in Watte gepackt: Sie müssen nicht weitergeben was sie einsparen - das ist nämlich deutlich mehr als 20 % (aber 20% kann jedes halbwegs ordentliche Kalkulationsprogramm ohne Weiteres auswerfen) - nein, sie müssen 15 % weitergeben und auch nicht allen, die Entgelt umwandeln, sondern nur denen, wo auch SV gespart wird. Das kommt einer Zirkusvorstellung gleich, bei der man dem stärksten Elefanten das Gänseblümchen als Belohnung verwehrt, weil er halt so stark ist. (Wenn ein Mitarbeiter über den BBG verdient, muss er den Zuschuss nicht bekommen. Also, die besten und teuersten Mitarbeiter bekommen die 15, 30 oder 45 Euros nicht on top weil bei z.B. 8.000 Euro Brutto das Sozialsystem sowieso schon stagniert hat.)

Die brauchen das auch gar nicht!

Könnte man so sagen, aber wenn ich als Berater in das Gesicht eines High-Potentials blicke, dem ich seine Frage nach dem Zuschuss verneinen musste, kann ich als mäßig begabte Gedankenleserin exakt folgendes lesen: “DAS ist jetzt aber irgendwie ungerecht.” Rational sieht der Mitarbeiter das ein, aber die gefühlte Botschaft, die bei ihm ankommt, ist eine ganz andere, eine ganz furchtbare. By the way, ist für ihn die Rechnung möglicherweise sowieso nie ganz aufgegangen: Er spart heute ja keine SV-Abgaben (es fehlt ihm also ein wesentlicher Systemvorteil) muss aber seine Rente später verbeitragen. Von daher wäre der Zuschuss schon gerechtfertigt.

Countdown - 10 Tage bAV-Reality 2021

Beginnend mit dem heutigen Beitrag werde ich jeden Tag eine Facette des bAV-Zuschusses beleuchten, bis ich am 31.8.2021 die Ergebnisse der Maklerbefragung zum bAV-Zuschuss 2021 präsentiere.

Es gibt scheinbar zwei Sorten von bAV-Beratern

Die eine Gruppe hat mir in einem Online-Seminar Ende April, das ich für die LV 1871 konzipiert und geleitet habe, folgendes berichtet:

  • Es fällt mir schwer mit Arbeitgebern über den Pflichtzuschuss zu sprechen

  • Arbeitgeber sind nur widerwillig zu bAV/bAV-Zuschuss bereit

  • ich hole den Pflichtzuschuss (15%) oder die Weitergabe der SV-Ersparnis (20 %) durch

Die andere Gruppe hat mir berichtet:

  • Es fällt mir leicht, mit Arbeitgebern über einen bAV-Zuschuss zu sprechen

  • Arbeitgeber bezuschussen die bAV gerne

  • ich hole mehr als 15 % oder 20 % zur Entgeltumwandlung als bAV-Zuschuss durch.

Das wollte ich genauer wissen, und habe in der zweiten Gruppe mit 14 Fragen Details erfragt. Die Antworten habe ich nun ausgewertet und stelle die Ergebnisse erst den teilnehmenden Maklern vor, später der Presse.

Was machen denn die anderen?

DIESE Frage hört jeder bAV-Berater irgendwann von seinem neuen bAV-Kunden. Und was antwortet der Berater? Das was ER mit SEINEN anderen Kunden gemacht hat. Und so wird es dann mit ganz großer Wahrscheinlichkeit auch dort gemacht.

Wird also einer aus der ersten Gruppe gefragt, wird dieses Unternehmen wohl auch nur 15 % oder 20 % geben.

Wird aber ein TOP bAV-Makler aus der zweiten Gruppe gefragt, ist es sehr wahrscheinlich, dass auch dieses Unternehmen mehr, viel mehr in die BAV seiner Mitarbeiter investiert als es die Pflicht verlangt.

Hängt die bAV-Arbeitgeberbeteiligung vom Berater ab?

Diese Vermutung liegt sehr nahe. Damit das nicht so bleibt und auch der “Pflichtzuschussberater” in Zukunft einen wettbewerbsfähigen Zuschuss durchholen kann, dafür habe ich die TOP-bAV-Makler befragt und ihre Antworten ausgewertet!

Was ich gefragt habe, welche Erfahrungen ich gemacht habe und mache, darüber berichte ich täglich bis zum 31.8.2021.

P.S. Im Blickpunkt steht die Belegschaftsversorgung von nicht tarifgebundenen Unternehmen. In der Befragung wurde nach Firmengröße unterschieden: bis 50 AN, 51 - 250 AN und > 250 AN.

Berichtet wurde über rund 40 Unternehmen mit insgesamt ca. 3.500 - 4.000 Mitarbeitern.