Obligatorium

Betriebsrente für alle!

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CDU-Sozialflügel spricht sich angesichts der jüngsten Veröffentlichungen zur Rentenhöhe für ein Obligatorium aus. Die DRV veröffentlichte die Zahlen vom 31.12.18: 864€ beträgt die durchschnittliche Rente in den alten Bundesländern. 1.130€ für Männer, 647€ für Frauen. Ungefähr die Höhe der Grundsicherung.

Wie soll das ausgehen, wenn die Babybommer, die in ihren jungen Jahren anderes zu tun hatten als ausreichend „Humankapital zu produzieren“, in die Jahre kommen und als Silberfüchse kassieren wollen? Mit Einführung des Sozialpartnermodells ermöglicht das BRSG bereits ein Obligatorium. Allerdings nur in tarifgebundenen Unternehmen. Zwischenzeitlich existieren Veröffentlichungen, die ein Obligatorium auch in nicht tarifgebundenen Unternehmen als Option einstufen.

Die „Schlinge“ hin zu einer Versorgungsverpflichtung (unabhängig von der Beitragsfinanzierung durch Entgeltumwandlung oder arbeitgebergetragen) und mehr Arbeitgeberengagement zieht sich schon durch den neuen Paragraph 4a BetrAVG. Spannend für die Umsetzung ist, dass die Verständlichkeit am Empfängerhorizont auszurichten ist.

„(4) Die Auskunft muss verständlich, in Textform und in angemessener Frist erteilt werden.“

Das Gesetz im Wortlaut hier

Solange die Privatsphäre und die persönliche Entscheidungsfreiheit, „der freie Wille“ höher eingeschätzt werden als ein griffiges betriebliches Versorgungskonzept wird die notwendige Versorgung in der Breite nicht zu erreichen sein. Auf Kosten und zu Lasten der zukünftigen Rentner aber vor allen Dingen zu Lasten und auf Kosten der folgenden Generationen.

Wer glaubt, der Staat würde die Rentnerjahrgänge 2030 und folgende mit steuerfinanzierten Almosen finanzieren (können), irrt wohl. Woher sollen die Steuereinnahmen kommen? Wer soll die Steuer zahlen?
Wer Eigentum erworben hat, wer Vermögen gebildet hat, wer Personalverantwortung trägt, muss ein ureigenes Interesse daran haben, Angestellten den Weg zu einer auskömmlichen Rente zu ebnen.

Wie könnte sich ein Obligatorium auswirken?

Arbeitgeber: Die Erfüllung eines Obligatoriums wird die Möglichkeit über die bAV ein attraktives Alleinstellungsmerkmal Richtung Bewerbermarkt zu Gunsten einen herausragenden Arbeitgeberimages zu zeigen mindestens einschränken, wenn nicht sogar einkassieren. Entscheidende Bedeutung käme der Ausgestaltung des Obligatoriums zu.
Auch kleine und mittelgroße Unternehmen müssten bAV einführen. Mit allem Zipp & Zapp.
Verwaltungsaufwand, Kosten, Gestaltung: Ein Obligatorium berücksichtigt keine Einzelschicksale sondern zielt auf die Masse ab. Individuelle Konzepte wären mit der Einführung eines Obligatoriums wahrscheinlich endgültig passé.
Arbeitgeberhaftung?

Pflichtzuschuss? Sicherungsbeitrag?

Angestellte:

Obligatorium = Verpflichtung!

Wahlmöglichkeiten über die Höhe und Ausgestaltung der Eigenbeteiligung, der persönliche Lebensumstände (kleine Kinder, Haus gekauft, Elternpflege, Ein-Einkommen-Haushalt usw.) berücksichtigt sind kaum zu erwarten und würde tendenziell die individuelle finanzielle Selbstbestimmtheit einschränken.

Auszahlungsoptionen und Vererbungsregelungen?

Zielrente anstelle garantierter Rente?

Pflicht- bzw. automatisierte Anmeldung …

Widerspruchsregelung?

Seit den 2000er Jahren appellieren die Regierungen mit Gesetzesnovellierungen und Förderungen an die Freiwilligkeit zur Altersvorsorge. Obligatorien wurden angedroht aber durch i.d.R. verbesserte Gesetze ersetzt.
Der 2002 im BetrAVG verankerte Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung wird 2020 volljährig. Die sozialversicherungsfreie Einzahlung in bAV, ursprünglich als Anschubanreiz gedacht, ist seit 12 Jahren „normal“. Seit 2018 ist der steuerfreie Aufbau von Altersvorsorge verdoppelt worden. Seit 2019 müssen Arbeitgeber die bAV mit einem Zuschuss veredeln. Ab 2020 ein Teil der Rente ohne KV-Beitrag ausgezahlt.
Obligatorium?
Altersversorgung ist ein „must have“ und kein „nice to have“.
Wer es versteht braucht kein Obligatorium. Aber eben nur die. Alle anderen brauchen es.

Focus

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Cordula Vis-Paulus