Mit Erdbeereis zur Grundrente

Vor zwei Stunden hat die Groko die Grundrente beschlossen. Mit Einkommensprüfung aber ohne Bedürftigkeitsprüfung. Unter 80% aber über 30% der Durchschnittsrente. In Zahlen: 1.250€ (Paare 1.950€). Gute Nachrichten z. B. für Physiotherapeuten! Deren Rente steigt, quasi als Weihnachtsgeschenk, auf mehr als das heutige Netto.

Die Geringverdienerförderung steigt von 144€ auf 288€. Bleibt vorerst die Frage, ob 480€ arbeitgeberfinanzierte bAV ab 2021 mit 60% gefördert werden (288€ anstelle 144€) oder ob der arbeitgeberfinanzierte und mit der Lohnsteuerabgabe verrechenbare Beitrag auf 960€ steigt und davon 30% für den Arbeitgeber mit der Lohnsteuer verrechenbar sind. (Sind ebenfalls 288 €.)


Das BMF wird’s seinen Brieffreunden zu gegebener Zeit mitteilen. Hoffentlich bald, damit die bAV nicht ins Stocken kommt. Wo sie doch gerade erst ins Laufen kommt.

960 € arbeitgeberfinanziert wären 80 € Monatsbeitrag - immerhin eine Sparrate, die mit ca. 60 € Netto zu insgesamt 220 € (den empfohlenen 10% vom Bruttogehalt) Sparbeitrag führt, die mittels der Direktversicherung die Rentenlücke auffüllen könnten.
Im Idealfall kann der Mitarbeiter zusätzlich 116,67€ brutto in bAV wandeln und erhält vom Chef die eingesparten SV-Beiträge on Top = 23,33 € (soweit kostenmäßig eine „0-Nummer“ für den Chef - und mehr als der seit 1.1.19 verordnete Pflichtzuschuss), der ihm weiter 80 € in eine nach Paragraph 100 geförderte Direktversicherung spendiert. Von den 80€ kann der Chef 30% steuerlich ansetzen, macht 24€. Frage: Wie viel €uros bezahlt der Chef tatsächlich für den 80€ Monatsbeitrag?
Eine Frage von meiner Seite zum Schluss: Wie steht es um die „Doppelverbeitragung“ zu KV/PV für Versorgungsbezüge aus der bAV?

Cordula Vis-Paulus