- 27.000 € Zeit für Good News

Was glaubst Du, wird Dein 67-jähriges Ich Dir sagen …

… wenn auf dem Rentenkonto über 27.000€ fehlen und es deshalb jeden Monat fast 100 € weniger bekommt?

Das kam so: Im Jahr 2020 war wegen der Pandemie Kurzarbeit und Du hast die Einzahlung in die betriebliche Altersversorgung für ein Jahr eingestellt. Damals warst Du Anfang 30 und dachtest an vieles andere, aber nicht an die Rente. Und Du dachtest auch, dass es nicht so tragisch ist, wenn mal einen Monat nicht für‘s Alter gespart wird.

Als das Kurzarbeitergeld (KUG) nach einem halben Jahr auf fast 90% des Einkommens aufgestockt wurde hattest Du dich daran gewöhnt, nicht mehr an die (betriebliche) Altersvorsorge zu denken und warst froh, fast wieder normale Einkünfte zu haben. Damals hättest Du gut weiter sparen können. Aber Du dachtest: „Noch ein bißchen länger Pause mit dem Sparen macht nichts.“ Du wusstest es einfach nicht besser.

Das 67-jähriges Ich rechnet: 300 € Sparbetrag sind 3.600 € im Jahr. Hätten diese 3.600 € die restlichen 35 Jahre bis zum Rentenbeginn mit 6% pro Jahr performt, hätte ich jetzt über 27.000 € mehr!

„Mach weiter!“

Wenn also demnächst das KUG steigt, füll’ den Notgroschen wieder auf und investiere in Deine Zukunft!

Interessant zu wissen:

  • Das KUG steigt ab dem 4. Monat auf 70/77% und

  • … steigt weiter ab dem 7. Monat auf 80/87%.

  • Dafür musst Du nichts tun. Das erledigt Dein Arbeitgeber für Dich.

  • Während der Kurzarbeit ist die private Einzahlung in die betriebliche Altersversorgung möglich!

  • Dazu schreiben Sie den Versicherer an: „Ich möchte meine Direktversicherung mit der Vertragsnummer #…………………… ab dem 1.8.2020 privat mit einem Betrag von monatlich ………….€ weiterführen. Dazu richte ich einen Dauerauftrag ein.“ Sie UND Ihr Chef unterschreiben und ab die Post an die Versicherungsgesellschaft.

  • Wenn die Kurzarbeit vorbei ist, wird die bAV automatisch wieder über die Gehaltsabrechnung gespart. Sie löschen dann einfach Ihren Dauerauftrag.

  • Wenn die Kurzarbeit teilweise ist, wird die bAV automatisch vorgenommen, wenn das Bruttogehalt ausreicht für den Sparbetrag.

  • Während der KUG können Sie auch einen geringeren Beitrag einzahlen, falls Ihnen der eigentliche Sparbetrag Ihnen zu hoch ist. Sie können den Beitrag auch weiterhin an Ihre Lebenssituation anpassen.

  • Während Sie privat sparen, bekommen Sie keine Zuschüsse. DESHALB werden in der Auszahlungszeit darauf auch KEINE Abzüge fällig! (Wie in Schicht 3 - private Altersvorsorge.)

  • www.zinsen-berechnen.de (kostenfreie Werbung) bietet kostenlos gute Rechentools, um sich über den entstehenden Verlust bei weiterem Pausieren ein genaues Bild zu verschaffen.

Vielleicht ist es Dir nicht möglich, den kompletten Bruttobeitrag zu sparen. Dann scheue Dich nicht, den Beitrag für eine gewisse Zeit herabzusetzen! Bei den meisten Versicherern kannst Du schon mit 50€ weitermachen. Es ist für Deine finanzielle Zukunft besser, weniger zu sparen, als die Lücke noch größer werden zu lassen.

Dein 67-jähriges Ich wird es dir danken.

P.S. Trifft die Rente das Kurzarbeitergeld und seufzt: „So groß wie Du wäre ich auch gerne!“