Arbeitnehmerinfo: Kurzarbeit - und nun?

Wer Kurzarbeit angeboten bekommt hat eigentlich Glück im Unglück. Denn Kurzarbeit ist besser als keine Arbeit und er ist drin und nicht draußen (aus der Firma)! Die gefühlte Wahrnehmung ist aber bestimmt von Sorgen, Existenzangst, Ungewissheit: Krise! In jedem Fall bedeutet Kurzarbeit weniger Geld am Monatsende auf dem Konto als geplant. Und das tut weh und verunsichert.

Der erste Blick auf die Gehaltsabrechnung zeigt ggf. eine große Position “Bruttoentgeltumwandlung”. Die kann erstmal weg - so der reflexartige Gedanke. Muss sie wirklich weg, die Altersvorsorge? Nein, muss sie nicht. Denn trotz Kurzarbeit übernehmen der Staat (durch die Steuer- und Sozialversicherungsentlastung) und der Arbeitgeber (durch den Zuschuss) weiterhin den weit überwiegenden Teil des Beitrages.

Info: Bei Kurzarbeit setzt sich die Gehaltsabrechnung aus zwei Teilen zusammen. Nämlich aus dem Bruttogehalt + Kurzarbeitsgeld (KUG). Die betriebliche Altersversorgung läuft automatisch aus dem Bruttogehalt weiter. Ausnahme: Ist das Bruttogehalt niedriger als die Entgeltumwandlung (zum Beispiel bei Teilzeit + Kurzarbeit oder bei 100% Kurzarbeit/Kurzarbeit Null) wird sie automatisch NICHT vorgenommen.


Bei “anteiliger” Kurzarbeit läuft die bAV unverändert weiter!

die Entgeltumwandlung für die betriebliche Altersversorgung wird automatisch vorgenommen.

Mitarbeiter, die aus dem Bruttogehalt + Kurzarbeitsgeld KEINE Entgeltumwandlung vornehmen lassen wollen, müssen das dem Arbeitgeber (schriftlich) mitteilen.

Bei 100% Kurzarbeit/Kurzarbeit Null wird KEINE Entgeltumwandlung in die betriebliche Altersversorgung vorgenommen.

Für das Aussetzen der bAV bei 100% Kurzarbeit/Kurzarbeit Null ist zwischen Mitarbeiter und Arbeitgeber KEINE Änderungsvereinbarung notwendig. Kurzarbeitsgeld ist eine Lohnersatzleistung, die nicht umgewandelt werden kann.


Wichtig ist, einen genauen Überblick zu gewinnen, welche Ausgaben man hat und einen genauen Blick darauf zu werfen, ob sie jetzt sinnvoll sind.

Welche Ausgaben müssen dringend sein, welche sind sinnvoll aber nachholbar, welche sind überflüssig?

Der genaue Blick lohnt sich ebenso wie die Mühe, einen genauen Ausgabenüberblick zu bekommen. Zum Beispiel anhand der Kontoauszüge der letzten drei Monate. Auch der Ausgabenzettel am Kühlschrank hilft, die Ausgaben im Blick zu halten und in den Griff zu bekommen.


Die Bundesregierung hat zwischenzeitlich eine Reihe an Erleichterungen beschlossen, um Härtefälle zu vermeiden. In Bezug auf Miete, Wasser/Strom/Heizung/Nebenkosten, Kreditraten, Versicherungsprämien etc. handelt es sich meist um Stundungen. Stundung heißt, dass die ausgesetzten Zahlungen nachgeholt werden müssen. In der Praxis heißt das, nach Ende der Krise fallen dann die gestundeten Beträge doppelt an. Einmal für den aktuellen Monat + einmal für einen der gestundeten Monate.

TIPP: Erkundigen Sie sich bei Ihrem Vertragspartner (Vermieter, Stadtwerke, Bank, Versicherung etc.) wann und wie die Rückzahlung der gestundeten Beträge zu leisten ist!


Rot, gelb, grün - in einer Ampelsystematik gibt der Leitfaden “Privates Liquiditätsmanagement” (kostenfreier Download über den Button “Privates Liquiditätsmanagement”) Anregungen, welche Ausgaben Sie unbedingt einplanen müssen (grün), welche Ausgaben ohne Nachteil ausgesetzt werden können (gelb) und welche Ausgaben aktuell wohl ziemlicher Schmarrn sind. Der Leitfaden dient als Grundlage für Videokonferenzen, die ich für Belegschaften anbiete. Er erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, möchte Anregung geben, dabei helfen einen klaren Kopf in wilden Zeiten zu bekommen und den Blick auf´s Positive lenken.

In jedem Fall empfehle ich ein persönliches Gespräch mit Ihrem Berater bevor Verträge gekündigt oder pausiert werden. Denn Achtung!!!! Wer an der falschen Stelle versucht zu sparen schießt sich vielleicht zusätzlich noch heftig ins Knie!

Haben Sie Anregungen? Ich freue mich über Ihre Mail mit guten und konstruktiven Ergänzungsvorschlägen.

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Cordula Vis-Paulus