3 Fragen, die Ihre Mitarbeiter beschäftigen

1. Bekomme ich auch die 15 % Pflichtzuschuss

Antwort: JA - Wenn Sie Bruttogehalt in betriebliche Altersvorsorge umwandeln, es in eine Direktversicherung, Pensionskasse oder Pensionsfonds fließt und Ihr Arbeitgeber Sozialabgaben spart.

Falls allerdings die Weitergabe der Ersparnis bereits formuliert wurde (üblicherweise in der Entgeltumwandlungsvereinbarung oder der Versorgungsordnung/BV) - oder der Bezug zum BetrAVG Paragraph 1a, Satz 1a benannt wurde - dann ist das Gesetz bereits erfüllt.

Klingt nicht nur kompliziert, ist tatsächlich in jedem Einzelfall zu überprüfen.

Dabei helfe ich Ihnen gerne! Einfach EMail über den Kontaktbutton.

2. Bekommen alle denselben Zuschuss?

Das hängt von den Regelungen Ihres Betriebes ab, ist aber eher unwahrscheinlich.

3. Habe ich ein „to do“ oder geht das automatisch?

Eigentlich (!) ist das die Sache des Betriebes.
Wenn Ihr Betrieb noch nicht auf Sie zugekommen ist - wir fragen gerne für Sie nach und unterstützen Sie und Ihren Arbeitgeber bei der Umsetzung.

Exklusiv für Mitarbeiter/Arbeitnehmer gibt es dazu ein Online-Seminar am Freitag, 22.10.2021 um 15 Uhr. Anmeldung: per Mail über den Kontaktbutton. Verwendungszweck: „Mitarbeiter-Info bAV-Pflichtzuschuss“

Zusendung des Zoom-Links erfolgt am Tag des Seminars!

Für Unternehmen/Steuerberater/Betriebe/Arbeitgeber/HR-Leiter

gibt es dazu ein gebührenpflichtiges Online-Seminar (119€ inkl. MwSt.) am Montag, 25.10.2021 um 11 Uhr. Anmeldung per Mail über den Kontaktbutton. Verwendungszweck „Arbeitgeber-Info bAV-Pflichtzuschuss“

Für

Makler/Vermittler/bAV-Berater/Versicherungsgesellschaften

gibt es dazu ein gebührenpflichtiges Online-Seminar (119€ inkl. MwSt.) am Montag, 25.10.2021 um 14 Uhr.

Anmeldung per Mail über den Kontaktbutton. Verwendungszweck „Makler-Info bAV-Pflichtzuschuss“

Der Versand des Zugangslinks für die gebührenpflichtigen Online-Seminare erfolgt nach Zahlungseingang.

Cordula Vis-Paulus