Kompetenz-Brücke für Steuerberater & Mandant
Freitag - das alleine lässt manches Herz fröhlicher hüpfen. Für mich ist der Tag deshalb besonders weil ich Mandanten von drei Steuerberatern zum Thema betriebliche Altersvorsorge beraten werde. #steuerberater sehen sich oft nicht in der Verpflichtung auf Haftungsrisiken aus Versorgungszusagen hinzuweisen weil das im Arbeitsrecht (und nicht Steuerrecht) begründet sei. Die Mandanten dagegen haben eine konkrete gegensätzliche Erwartungshaltung an ihren Steuerberater: alles was die Lohnabrechnung und die Bilanz berührt ist Sache des Steuerberaters.
Steuerberater nutzen unsere Kompetenz weil wir konzeptionell denken und praxisorientierte, rechtssichere Versorgungslösungen erarbeiten. Ein kluges Versorgungskonzept bedient oft verschiedenste unternehmensrelevante Aspekte.
Mit unserem umfangreichen After-Sale Service unterstützen wir die Steuerberater unserer Mandanten kontinuierlich.
Wir stellen dem Steuerberater alle relevanten Unterlagen zusammen, die zur Verarbeitung und Dokumentation notwendig sind.
Damit entlasten wir den Steuerberater und den gemeinsamen Mandanten und bilden somit eine Brücke zwischen der Anforderung an Rechtssicherheit, Praktikabilität und abweichender Erwartungshaltungen.
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