1.320.000.000 Euro

 https://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/caritas-pensionskasse-finanzen-kuerzung-1.4450857

Sorge um die Vorsorge

142,5 Millionen Euro beträgt das Minus der Caritas Pensionskasse.  

Die Pensionskasse der Caritas ist in großer Finanznot.  

Nun müssen sich die Mitarbeiter des Sozialwerks auf drastische Leistungskürzungen einstellen.  

 

Die Süddeutsche Zeitung schreibt in ihrer Wochenendausgabe vom 18./19. Mai 2019 „... haben eigene Fehler zu der riesigen Deckungslücke beigetragen. Offenbar ging der Vorstand mit viel zu optimistischen Annahmen über die Zinsentwicklung und die künftige Altersstruktur ... durch die Jahre und hoffte, dass die Zeiten irgendwie besser würden. Schon 2006  habe es einen Fehler in der Formel gegeben. ... Der sei langezeit unentdeckt geblieben. ... zu großes Vertrauen zwischen Vorstand, Risikomanagement und Revision...“

 

 

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Das BetrAVG überträgt Arbeitgebern die Erfüllung der zugesagten Leistungen. 

Arbeitgeber in der Pflicht - Haftungsrisiko

Für die Arbeitgeber bedeutet die Reduzierung der Versorgungszusagen durch die Pensionskassen zusätzliche Ausgaben weil sie die Rente lebenslang auffüllen müssen.

Seit 2016 der BVV, die größte Pensionskasse, kürzen musste, übernimmt die Deutsche Bank den Mehrbeitrag für ihre Mitarbeiter, um so die Kürzung aufzufangen. Der BVV wird in Bälde einen neuen Kassensturz machen - mangels Zinsen wird sich die Deutsche Bank auf’s Neue Gedanken machen müssen.

1.320.000.000 Euro

Caritasrenten werden um 20% gekürzt, berichtet die SZ.

Was bedeutet das für die Trägerunternehmen?

Von 500€ zugesagter Rente sind es jetzt noch 400€. Der Arbeitgeber hat im Monat 100€ auszugleichen. Auf’s Jahr 1.200€, für 55.000 Rentner 66.000.000 € pro Jahr. Über 20 Jahre kommen auf die Arbeitgeber 1,32 Milliarden Euro an Zusatzkosten zu.

Bei der Ermittlung des Unternehmenswertes kommen diese Verpflichtungen in Abzug und reduzieren den Unternehmenswert. So wird im Rahmen einer Nachfolgeregelung der Verkaufserlös geringer ausfallen. Bei Kreditbedarf wird das Scoring schlechter, der Kredit teurer oder nicht darstellbar.

High-Potentials werden schon vor dem Bewerbungsgespräch kehrt machen- eine klammer Arbeitgeber verliert bevor es losgeht.

Zusagequalifizierung - bekannte Risiken können ggf. geheilt werden  

Unternehmer sind gut beraten, für die zugesagten Versorgungen (Pensionskassen, Direktversicherungen, Unterstützungskassen, Direkt/Pensionskassen, Pensionsfonds) Zusagequalifizierungen von Experten mit Haftungsübernahme  vorzunehmen. 

Mit der Zusagequalifizierung werden Haftungsrisiken ermittelt und Lösungen erarbeitet.  

Welche Unternehmen sind von Pensionskassen betroffen? 

Pensionskassen werden sich in vielen Unternehmen finden: Sie waren von 2002 bis 2005 die erste Möglichkeit nach Paragraph 3.63 EStG steuer - und sozialversicherungsfrei Altersvorsorge aufzubauen. 

Welche Unternehmen sind besonders gefährdet? 

Unternehmen, die den neuen Mitarbeiter seine Pensionskasse weiterführen lassen treten mit schuldbefreiender Wirkung in die Altzusage ein. Sie übernehmen damit die komplette Haftung. Selbst wenn der Mitarbeiter 20 Jahre beim vorherigen Arbeitgeber eingezahlt hat und z. B. nur die letzten 3 Jahre bei ihm war: Den letzten beißen die Hunde. Die gekürzte Rente hat der Letzte aufzufüllen.

Direktversicherungen, U-Kasse etc. - das trifft für alle Zusagen zu, der Durchführungsweg ist nicht ausschlaggebend.

Wer unterschreibt was mitgebracht bzw. vom Mitarbeiter vorgelegt wird geht immer Risiken ein. Grundsätzlich sind alle Unternehmen besonders gefährdet, außerordentliche Haftungsrisiken in den Versorgungszusagen zu haben, die vom Mitarbeiter vorgelegte Verträge akzeptieren. Diese sind selten von Experten beraten, geprüft und dokumentiert. Die zwingend notwendige Kongruenz der verschiedenen Rechtsgrundlagen, Gleichbehandlung, IDD-Konformität sind nicht vorhanden. 

Besonders gefährdet sind Unternehmen

- ohne Versorgungsordnung

- ohne einheitliche Regelungen zur betrieblichen Altersversorgung

- ohne Aktualisierung der Versorgungsordung auf geänderte gesetzliche Vorgaben (BRSG) und die aktuelle Rechtssprechung.

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